BKA Feststellungsbescheide gemäß § 2 Abs. 5 WaffG. zu unseren Gewehren
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Freigabebeschieden unserer Gewehre.Bitte beachten Sie, dass wir nur Gewehre in Deutschland herstellen. Wir stellen keine Pistolen her, deshalb beziehen sich alle unten stehenden BKA Feststellungsbescheide auf Gewehre bzw. Langwaffen