ACHTUNG ! BITTE BEACHTEN ! GARANTIE ! Aus gegebenen Anlaß müssen wir darauf hinweisen, dass sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei unserer Gewehrfamilie SAR M41 erlöschen, wenn relevante Teile eingebaut werden, wie der sog. “Sonderpuffer” der von Familie Foß, zur Zeit, Schubertstrasse 3 in 57080 Siegen, über einer seiner vielen, verschiedenen Ltd. vertrieben wird!
Haftungsausschluss & Garantie Stand 2005 bei allen SAR Waffen (SAR M41, SAR M54, SAR M57, SAR M58, SAR K98, SAR/NORINCO, etc.) Schwaben Arms GmbH übernimmt keine Haftung für Vorfälle, die auf Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitung, falsche Handhabung, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung, Austausch von Teilen und Komponenten, unsachgemäß durchgeführte Arbeiten oder die Verwendung von wiedergeladener Munition zurückzuführen sind! Schwaben Arms GmbH gewährt dem Käufer eine Gewährleistung von 5 Jahren ab Kaufdatum. Diese Gewährleistung verfällt bei falscher Handhabung, Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Behandlung, Austausch von Teilen und Komponenten, unsachgemäß durchgeführter Arbeiten, An-un Umbauten, oder durch die Verwendung von wiedergeladener Munition.