ACHTUNG ! BITTE BEACHTEN ! GARANTIE !
Aus gegebenen Anlaß müssen wir darauf hinweisen, dass sämtliche
Garantie- und Gewährleistungsansprüche bei unserer Gewehrfamilie
SAR M41 erlöschen, wenn relevante Teile eingebaut werden, wie der sog. “Sonderpuffer” der von Familie Foß, zur Zeit, Schubertstrasse 3 in 57080 Siegen, über einer seiner vielen, verschiedenen Ltd. vertrieben wird!
Haftungsausschluss & Garantie Stand 2005
bei allen SAR Waffen (SAR M41, SAR M54, SAR M57, SAR M58, SAR K98, SAR/NORINCO, etc.)
Schwaben Arms GmbH übernimmt keine Haftung für Vorfälle,
die auf Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitung, falsche
Handhabung, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung,
Austausch von Teilen und Komponenten, unsachgemäß
durchgeführte Arbeiten oder die Verwendung von
wiedergeladener Munition zurückzuführen sind! Schwaben
Arms GmbH gewährt dem Käufer eine Gewährleistung von 5
Jahren ab Kaufdatum. Diese Gewährleistung verfällt bei
falscher Handhabung, Fahrlässigkeit, unsachgemäßer
Behandlung, Austausch von Teilen und Komponenten,
unsachgemäß durchgeführter Arbeiten, An-un Umbauten, oder
durch die Verwendung von wiedergeladener Munition.